Krankenversicherungsvergleiche
Hinweis auf die Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung bei der PKV
Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß
prüfen kann, ist es notwendig, dass der Kunde die Gesundheitsfragen des
Antrages wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Es sind für den Kunden auch
Umstände anzugeben, denen nur geringe Bedeutung beigemessen wird. Falls der
Kunde Angaben zum Gesundheitszustand im Antrag oder gegenüber des Beraters nicht
machen möchte, so können diese auch innerhalb einer Frist von meist sieben
Werktagen schriftlich gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft nachgeholt werden.
In jedem Fall werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Der
Versicherungsnehmer gefährdet seinen Versicherungsschutz wenn unrichtige oder
unvollständige Angaben gemacht werden.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller der privaten
Krankenversicherung ist verpflichtet alle bekannten gefahrenerheblichen
Umstände, nach denen der Versicherer in Textform nachfragt wahrheitsgemäß und
vor allem auch vollständig anzuzeigen.
Welche Folgen treten ein wenn die
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
Grundsätzlich kann der Versicherer vom
Krankenversicherungsvertrag zurücktreten und somit droht der Wegfall des
Versicherungsschutzes. Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person bzw. der
Antragsteller nachweisen kann, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz mehr. Falls
der Versicherer den Rücktritt des Vertrages erst nach Eintritt des
Versicherungsfalles erklärt, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet
wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der nicht oder nicht richtig
angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der
Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht
entfällt jedoch diese Leistungspflicht wiederum.
Kann der Versicherer kündigen?
Falls der Versicherer vom Krankenversicherungsvertrag nicht
zurücktreten kann, da die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich fahrlässig
verletzt worden ist, kann der Versicherer ordentlich unter Einhaltung der Frist
(meist zum nächsten Monatsersten) kündigen. Das Kündigungsrecht ist jedoch
ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände (wenn auch zu anderen Bedingungen) geschlossen hätte.
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