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Krankenversicherungsvergleiche

Informationen zur KrankenversicherungHinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung bei der PKV 

Damit der Versicherer den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass der Kunde die  Gesundheitsfragen des Antrages wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Es sind für den Kunden auch Umstände anzugeben, denen nur geringe Bedeutung beigemessen wird. Falls der Kunde Angaben zum Gesundheitszustand im Antrag oder gegenüber des Beraters nicht machen möchte, so können diese auch innerhalb einer Frist von meist  sieben Werktagen schriftlich gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft nachgeholt werden. In jedem Fall werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Der Versicherungsnehmer gefährdet seinen Versicherungsschutz wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 

Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller der privaten Krankenversicherung ist verpflichtet alle bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform nachfragt wahrheitsgemäß und vor allem auch vollständig anzuzeigen.

Welche Folgen treten ein wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 

Grundsätzlich kann der Versicherer vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten und somit droht der Wegfall des Versicherungsschutzes. Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person bzw. der Antragsteller nachweisen kann, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz mehr. Falls der Versicherer den Rücktritt des Vertrages erst nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht entfällt jedoch diese Leistungspflicht wiederum.

Kann der Versicherer kündigen? 

Falls der Versicherer vom Krankenversicherungsvertrag nicht zurücktreten kann, da die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich fahrlässig verletzt worden ist, kann der Versicherer ordentlich unter Einhaltung der Frist (meist zum nächsten Monatsersten) kündigen. Das Kündigungsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände (wenn auch zu anderen Bedingungen) geschlossen hätte.

 

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