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Krankenversicherungsvergleiche

Krankenversicherung und KrankenkassenvergleichSie sind gesetzlich krankenversichert? 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Bisher galt eine so genannte 50% Regelung, bei der jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gleichermaßen der Beitragssatz der jeweiligen Kasse getragen wurde.

Die Bundesregierung plant derzeit diese Regelung aufzulösen und je für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen festen Beitrag einzuführen - eine Kopfpauschale.

Sollte dieses Vorhaben vollständig umgesetzt werden sind die Beitragssätze der Kassen beinahe egal - es zählt nur noch der jeweilige Leistungskatalog der über die gesetzlichen Grundleistungen hinweg Leistungen erbringt. Die Preise und die Leistungen der heutigen Kassen in Deutschland gehen weit auseinander. Die Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels ist nicht immer gegeben:

Arzt unterschucht KrankenversichertenWann kann ich meine Krankenkasse wechseln? 

Zunächst müssen Sie mindestens seit 18 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sein.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate und den aktuell laufenden Monat.
Beispiel: Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse: 14. April des Jahres.Wechsel zur neuen Krankenkasse möglich zum: 01.Juli des selben Jahres.

Beachten Sie bitte, dass Sie nur mit einer Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse in einer neuen Kasse aufgenommen werden können, bzw. Mitglied werden können.



Unterlagen zum KrankenkassenwechselGibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Krankenkassenwechsel? 


Ja, das gibt es: Falls Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht und sich Ihr Beitrag somit mit erhöhen würde, gilt die oben genannte Kündigungsregelung nicht.

Das mit Wirkung vom 01 April 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz besagt, das eine Kündigung bis zum Ablauf des Monats mit Wirksamwerdens der Erhöhung gekündigt werden kann.

In diesem Falle muss nicht einmal die 18-Monatige Mitgliedschaft eingehalten werden. 

Beispiel: Erhöhung des Beitragssatzes der Krankenkasse zum 1. Januar des Jahres. Kündigung der Mitgliedschaft wegen der Beitragssatzerhöhung zum 12.Januar des Jahres. Wechsel zur neuen Krankenkasse zum 01. April des selben Jahres möglich.



Die Kündigung wegen einer Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar des Jahres muss also spätestens am 28./29. Februar des Jahres der bisherigen Kasse zugehen und wirkt dann zum 30. April.

Die neue Gesundheitsreform ist auf dem Weg - machen sie noch Heute einen unverbindlichen Krankenkassenvergleich mit ihrem bestehenden Krankenversicherer:

Vergleichen Sie jetzt mit ihrer bisherigen Krankenkasse:
 

 


 

 

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